Himmelfahrtstreffen

Das zünftige Reisen von Handwerkern hat eine uralte, bis in das späte Mittelalter zurückreichende, Tradition. Diese Tradition hat allein im Bauhandwerk bei Maurer-, Zimmer- und Dachdeckergesellen überlebt und wird so bis zum heutigen Tage bei den rechtschaffenen fremden Gesellen praktiziert.
Die Reisedauer beträgt drei Jahre und einen Tag. Während dieser Zeit darf der reisende Geselle seinen Heimatort in einem Umkreis von fünfzig Kilometern - außer zu unabwendbaren Ereignissen, wie schwerer Krankheit oder Tod der engsten Familienangehörigen - nicht bereisen!
Die Wanderschaft ist eine in jeder Beziehung praxisnahe Lebensschule, die jedem fremden Gesellen ein gesundes Selbstvertrauen gibt, seinen Horizont erweitert und die berufliche Erfahrung vervielfältigt. Davon zehrt er sein ganzen Leben! (aus: Hinaus in die Ferne, Informationsbroschüre für Bauhandwerker über das zünftige Reisen)


Die Walz - erklärt von der Maus


Du willst auf Wanderschaft gehen? Voraussetzungen:
1. Du bist Junggeselle.
2. Du hast keine Schulden.
3. Du hast einen Gesellenbrief im Bauhandwerk.
4. Du konsumierst keine Drogen außer Alkohol.
5. Du willst etwas von der Welt sehen.
6. Du bist jünger als 30 Jahre.
7. Du glaubst uns, dass noch keiner Dümmer zurückgekommen ist.
8. Du traust dir zu, das du mehr als 3 Jahre auf Wanderschaft gehen kannst.

Informationen erhältst Du bei der Hauptkasse der rechtschaffen fremden Gesellen
unter: rechtschaffende-zimmerer.de oder
per Email an: hauptkasse-d-r-frd-zimmerer@hotmail.de