Das zünftige Reisen von Handwerkern hat eine
uralte, bis in
das späte Mittelalter zurückreichende, Tradition.
Diese Tradition hat allein im Bauhandwerk bei Maurer-, Zimmer- und
Dachdeckergesellen überlebt und wird so bis zum heutigen Tage
bei den rechtschaffenen fremden Gesellen praktiziert.
Die Reisedauer beträgt drei Jahre und einen Tag.
Während dieser Zeit darf der reisende Geselle seinen Heimatort
in einem Umkreis von fünfzig Kilometern - außer zu
unabwendbaren Ereignissen, wie schwerer Krankheit oder Tod der engsten
Familienangehörigen - nicht bereisen!
Die Wanderschaft ist eine in jeder Beziehung praxisnahe Lebensschule,
die jedem fremden Gesellen ein gesundes Selbstvertrauen gibt, seinen
Horizont erweitert und die berufliche Erfahrung
vervielfältigt. Davon zehrt er sein ganzen Leben! (aus: Hinaus in die Ferne,
Informationsbroschüre für Bauhandwerker über
das zünftige Reisen)
Die Walz - erklärt von der Maus
Du willst auf
Wanderschaft gehen?
Voraussetzungen:
1. Du bist Junggeselle.
2. Du hast keine Schulden.
3. Du hast einen Gesellenbrief im Bauhandwerk.
4. Du konsumierst keine Drogen außer Alkohol.
5. Du willst etwas von der Welt sehen.
6. Du bist jünger als 30 Jahre.
7. Du glaubst uns, dass noch keiner Dümmer
zurückgekommen ist.
8. Du traust dir zu, das du mehr als 3 Jahre auf Wanderschaft gehen
kannst.
Informationen erhältst Du bei der Hauptkasse der rechtschaffen
fremden Gesellen
unter: rechtschaffende-zimmerer.de oder
per Email an: hauptkasse-d-r-frd-zimmerer@hotmail.de